AVB
Allgemeine Versteigerungsbedingung
Die Rhein-Neckar Löwen GmbH (nachfolgend "Anbieter") betreibt unter https://shop.rhein-neckar-loewen.de/ einen Online-Shop und führt auf seiner Webseite zeitlich befristete Online-Versteigerungen eigener Waren durch. Die nachfolgenden Allgemeinen Versteigerungsbedingungen (nachfolgend "AVB") regeln die Teilnahme an diesen Online-Versteigerungen.
§ 1 Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Bedingungen
1.1 Geltungsbereich
Diese AVB gelten für sämtliche Online-Versteigerungen, die der Anbieter auf seiner Website durchführt. Sie gelten für alle registrierten Kunden (nachfolgend "Kunden"), die an diesen Versteigerungen teilnehmen. Die AVB gelten ausschließlich, abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.2 Ergänzende Geltung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen
Diese AVB gelten ergänzend zu den Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Anbieters für den regulären Online-Shop. Soweit sich die Regelungen widersprechen, gehen für Online-Versteigerungen die spezielleren Bestimmungen dieser AVB vor.
1.3 Vorrang zwingender gesetzlicher Bestimmungen
Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere solche zum Schutz von Verbrauchern, bleiben von diesen AVB unberührt und haben stets Vorrang.
1.4 Verbraucher und Unternehmer
Soweit in diesen AVB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gelten die Regelungen für Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen. Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
§ 2 Registrierung und Kundenkonto
2.1 Voraussetzungen der Registrierung
Die Teilnahme an den Online-Versteigerungen setzt eine vorherige Registrierung und die Einrichtung eines Kundenkontos voraus. Zur Registrierung ist nur voll geschäftsfähig oder in der Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt. Bei Minderjährigen zwischen 7 und 18 Jahren ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
2.2 Wahrheitsgemäße und vollständige Angaben
Der Kunde hat bei der Registrierung wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu machen, insbesondere zu Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Rechnungsadresse. Änderungen dieser Daten sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen und im Kundenkonto zu aktualisieren.
2.3 Verbot mehrfacher oder fremder Kundenkonten
Jeder Kunde darf nur ein Kundenkonto führen. Die Anlegung mehrerer Kundenkonten durch dieselbe Person ist unzulässig. Es ist untersagt, Kundenkonten unter fremden Namen oder mit fremden Daten anzulegen.
2.4 Schutz der Zugangsdaten
Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten zu seinem Kundenkonto (Benutzername und Passwort) geheim zu halten und vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn er Anhaltspunkte dafür hat, dass sein Kundenkonto von unbefugten Dritten genutzt wurde.
2.5 Zurechnung von Handlungen
Alle Handlungen, die unter Verwendung der Zugangsdaten vorgenommen werden, werden dem Kunden zugerechnet, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ihm kein Verschulden an der missbräuchlichen Nutzung seiner Zugangsdaten trifft. Eine verschuldensunabhängige Haftung des Kontoinhabers für jeden Kontomissbrauch wird nicht vereinbart.
2.6 Identitäts- und Bonitätsprüfung
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Identität des Kunden zu überprüfen und bei begründeten Zweifeln eine Bonitätsprüfung durchzuführen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die Registrierung kann abgelehnt werden, wenn die Identitätsprüfung nicht erfolgreich durchgeführt werden kann.
2.7 Sperrung des Kundenkontos
Der Anbieter ist berechtigt, das Kundenkonto vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch des Kundenkontos, für eine Verletzung dieser Allgemeinen Versteigerungsbedingungen oder für sonstige erhebliche Vertragsverletzungen vorliegen. Der Kunde wird über die Sperrung unter Angabe der Gründe informiert, soweit dies technisch möglich und rechtlich zulässig ist.
2.8 Kündigung des Kundenkontos
Der Kunde kann das Kundenkonto jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Monats kündigen. Der Anbieter ist berechtigt, das Kundenkonto aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere bei wiederholten oder schwerwiegenden Verletzungen dieser Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.
§ 3 Versteigerungsgegenstand und Artikelbeschreibung
3.1 Maßgebliche Artikelbeschreibung
Die Beschreibung des Versteigerungsgegenstandes richtet sich nach den Angaben in der jeweiligen Artikeldarstellung auf der Website des Anbieters. Diese Beschreibung ist maßgeblich für den Inhalt des Kaufvertrags.
3.2 Zustand, Umfang, Zubehör und bekannte Mängel
Der Anbieter beschreibt den Zustand des Versteigerungsgegenstandes. Der Umfang der Lieferung, das mitgelieferte Zubehör und bekannte Mängel werden in der Artikelbeschreibung angegeben, soweit sie für die Vertragsentscheidung des Kunden wesentlich sind. Häufig handelt es sich um gebrauchte Gegenstände, bspw. getragene Trikots. Der Zustand kann sich daher auch aus dem Rahmen der Versteigerung selbst ergeben.
3.3 Bedeutung von Abbildungen
Abbildungen des Versteigerungsgegenstandes dienen der Veranschaulichung und können, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, vom tatsächlichen Gegenstand geringfügig abweichen. Insbesondere bei gebrauchten Waren können Farbabweichungen oder Gebrauchsspuren auftreten, die in der Abbildung nicht vollständig dargestellt sind.
3.4 Offensichtliche Preis-, Eingabe- und Systemfehler
Offensichtliche Preis-, Eingabe- oder Systemfehler binden den Anbieter nicht. Dies gilt insbesondere für Angebote, die aufgrund technischer Fehler oder menschlichen Versehens zu einem offensichtlich unangemessen niedrigen Preis eingestellt wurden. Der Anbieter wird solche Fehler unverzüglich korrigieren und den Kunden informieren.
§ 4 Beginn, Dauer und Ende der Versteigerung
4.1 Angezeigte Start- und Endzeit
Für jeden Versteigerungsgegenstand wird der Beginn und das Ende der Versteigerungszeit auf der Website angezeigt. Diese Zeiten sind maßgeblich für den Versteigerungszeitraum. Die angezeigten Zeiten beziehen sich auf die Systemzeit des Anbieters.
4.2 Maßgebliche Systemzeit
Für die Bestimmung des Zeitpunkts des Versteigerungsbeginns und des Versteigerungsendes ist ausschließlich die Systemzeit des Anbieters maßgeblich. Abweichungen der Systemzeit des Kunden werden nicht berücksichtigt.
4.3 Gebote unmittelbar vor Fristablauf
Gebote können bis zum angezeigten Versteigerungsende abgegeben werden. Der Kunde ist sich bewusst, dass aufgrund von Übertragungsverzögerungen im Internet Gebote, die kurz vor dem Versteigerungsende abgegeben werden, möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden können.
4.4 Keine automatische Verlängerung
Die Versteigerungszeit wird nicht automatisch verlängert. Ein Überbieten kurz vor dem Versteigerungsende führt nicht zu einer Verlängerung der Versteigerungszeit. Der Anbieter behält sich jedoch vor, bei technischen Störungen eine Verlängerung der Versteigerungszeit vorzunehmen.
4.5 Vorzeitige Beendigung
Der Anbieter ist berechtigt, eine Versteigerung vorzeitig zu beenden, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Sachliche Gründe sind insbesondere: (a) Beschädigung oder Verlust des Versteigerungsgegenstandes; (b) Unmöglichkeit der Lieferung aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat; (c) rechtliche Hindernisse, die den Verkauf des Gegenstandes unmöglich machen; (d) offensichtliche Manipulationen oder Verstöße gegen diese AVB.
4.6 Behandlung bereits abgegebener Gebote bei vorzeitiger Beendigung
Bei einer vorzeitigen Beendigung der Versteigerung werden bereits abgegebene Gebote unwirksam. Der Kunde wird über die vorzeitige Beendigung informiert. Es entstehen dem Kunden keine Kosten oder sonstigen Nachteile durch die vorzeitige Beendigung.
4.7 Technische Störungen und deren Auswirkungen
Bei technischen Störungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Versteigerung beeinträchtigen, ist der Anbieter berechtigt, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere die Versteigerung zu unterbrechen, zu verlängern, zu wiederholen oder aufzuheben. Die Entscheidung richtet sich nach Art und Schwere der Störung sowie den Interessen der beteiligten Kunden. Der Anbieter wird die Kunden über solche Maßnahmen informieren, soweit dies möglich ist.
§ 5 Gebotsabgabe
5.1 Verbindlichkeit des Gebots
Jedes Gebot ist verbindlich. Mit der Abgabe eines Gebots erklärt der Kunde sein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über den Versteigerungsgegenstand zu dem von ihm genannten Preis, unter der aufschiebenden Bedingung, dass er bei Ablauf der Versteigerungszeit Höchstbietender ist.
5.2 Erforderliche Gebotsschritte
Gebote müssen in den vorgegebenen Gebotsschritten abgegeben werden. Die Mindestgebotsabstände werden auf der Website angezeigt. Gebote, die nicht den vorgegebenen Gebotsschritten entsprechen, können vom System abgelehnt werden.
5.3 Mindestgebot und Startpreis
Für jeden Versteigerungsgegenstand wird ein Mindestgebot oder Startpreis angezeigt. Gebote unterhalb dieses Mindestgebots sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt.
5.4 Bindungsdauer
Das Gebot ist bindend bis zum Ablauf der Versteigerungszeit oder bis zum Zeitpunkt, zu dem das Gebot durch ein höheres Gebot überboten wird.
5.5 Erlöschen oder Überholung eines Gebots
Ein Gebot erlischt, wenn ein höheres wirksames Gebot abgegeben wird oder wenn die Versteigerung ohne Zustandekommen eines Kaufvertrags endet.
5.6 Verbot bedingter oder unter Vorbehalt abgegebener Gebote
Gebote dürfen nicht unter Bedingungen oder Vorbehalten abgegeben werden. Gebote, die mit Bedingungen oder Vorbehalten versehen sind, sind unwirksam.
5.7 Unzulässigkeit automatisierter Gebote durch nicht zugelassene Bots
Die Verwendung von automatisierten Bietprogrammen (Bots / KI), die nicht vom Anbieter zugelassen sind, ist untersagt. Der Anbieter ist berechtigt, solche Gebote zu löschen und die betreffenden Kundenkonten zu sperren.
§ 6 Zuschlag und Vertragsschluss
6.1 Rechtlicher Charakter des Einstellens eines Artikels
Das Einstellen eines Artikels in die Online-Versteigerung stellt ein verbindliches Angebot des Anbieters dar, das auf den Abschluss eines Kaufvertrags mit demjenigen Kunden gerichtet ist, der bei Ablauf der Versteigerungszeit das höchste wirksame Gebot abgegeben hat. Das Angebot ist an eine unbestimmte Personengruppe gerichtet (ad incertam personam).
6.2 Rechtlicher Charakter des Gebots
Jedes Gebot ist eine verbindliche Annahmeerklärung des Kunden, die unter der aufschiebenden Bedingung steht, dass der Kunde bei Ablauf der Versteigerungszeit Höchstbietender ist. Das Gebot ist auf den Abschluss eines Kaufvertrags zu dem genannten Preis gerichtet.
6.3 Zeitpunkt des Vertragsschlusses
Der Kaufvertrag kommt mit Ablauf der Versteigerungszeit automatisch zwischen dem Anbieter und dem wirksam Höchstbietenden zum Preis dessen Höchstgebots zustande. Dies entspricht den allgemeinen Vorschriften über den Vertragsschluss (§§ 145 ff. BGB). Eine gesonderte Annahmeerklärung des Anbieters ist nicht erforderlich.
6.4 Bedeutung der Zuschlags-E-Mail
Die dem Höchstbietenden nach Ablauf der Versteigerungszeit zugesandte E-Mail (Zuschlags-E-Mail) bestätigt lediglich den bereits erfolgten Vertragsschluss. Sie ist keine rechtsbegründende Erklärung, sondern rein deklaratorischer Natur. Der Begriff "Zuschlag" in dieser E-Mail bezeichnet lediglich die Mitteilung des Versteigerungsergebnisses und keinen Zuschlag im Sinne von § 156 BGB.
6.5 Ermittlung des Höchstbietenden
Der Höchstbietende wird durch das System automatisch ermittelt. Maßgeblich ist das höchste wirksame Gebot, das zum Zeitpunkt des Ablaufs der Versteigerungszeit vorliegt. Manipulierte oder unwirksame Gebote werden nicht berücksichtigt.
6.6 Fall gleich hoher Gebote
Wenn mehrere Kunden zum selben Zeitpunkt das gleiche Höchstgebot abgegeben haben, bestimmt der Anbieter den Höchstbietenden nach dem zeitlichen Kriterium: Das Gebot, das zuerst im System eingegangen ist, hat Vorrang.
6.7 Umgang mit unwirksamen oder manipulierten Geboten
Unwirksame oder manipulierte Gebote werden bei der Ermittlung des Höchstbietenden nicht berücksichtigt. Werden nachträglich Unwirksamkeiten festgestellt, kann der Zuschlag korrigiert werden-
6.8 Bindungswirkung des Zuschlags
Mit dem Zustandekommen des Kaufvertrags sind der Anbieter und der höchstbietende Kunde an den Vertrag gebunden.
6.9 Kaufpreis als Betrag des maßgeblichen Höchstgebots
Der Kaufpreis entspricht dem Betrag des maßgeblichen Höchstgebots. Zusätzliche Kosten, insbesondere Versandkosten, werden separat berechnet und ausgewiesen.
6.10 Zusätzlich anfallende Versandkosten und sonstige Kosten
Zusätzlich zum Kaufpreis fallen bei Bestellungen unter 100,00 € Versandkosten an, die in der Artikelbeschreibung oder im Versteigerungsverfahren angezeigt werden. Sonstige Kosten, wie etwa Verpackungskosten, werden nicht gesondert berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich angegeben sind.
6.11 Behandlung eines nicht erreichten Mindestpreises
Ist ein Mindestpreis festgesetzt und wird dieser Mindestpreis nicht erreicht, kommt kein Kaufvertrag zustande. Der Anbieter ist in diesem Fall nicht verpflichtet, den Versteigerungsgegenstand zu verkaufen. Die bereits abgegebenen Gebote werden unwirksam.
§ 7 Zuschlagsmitteilung
7.1 Versand an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse
Die Zuschlags-E-Mail wird an die E-Mail-Adresse versandt, die der Kunde in seinem Kundenkonto hinterlegt hat. Der Kunde ist verpflichtet, eine funktionierende E-Mail-Adresse anzugeben und diese regelmäßig zu überprüfen.
7.2 Zugang nach allgemeinen gesetzlichen Regeln
Die Zuschlags-E-Mail gilt als zugegangen, wenn sie in den Verfügungsbereich des Kunden gelangt ist und unter normalen Umständen mit der Möglichkeit der Kenntnisnahme rechnen konnte (§§ 130, 147 BGB).
7.3 Pflicht zur Kontrolle des Postfachs
Der Kunde ist verpflichtet, sein E-Mail-Postfach in angemessenem Umfang zu kontrollieren. Eine Kontrolle mindestens täglich wird als angemessen angesehen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Nachteile, die daraus entstehen, dass der Kunde sein Postfach nicht kontrolliert.
7.4 Vorgehen bei unzustellbarer E-Mail
Kann die Zuschlags-E-Mail nicht zugestellt werden (z.B. aufgrund einer falschen E-Mail-Adresse oder eines vollen Postfachs), wird der Anbieter dies im Kundenkonto des Kunden anzeigen. Der Kunde hat in diesem Fall die Möglichkeit, die Informationen im Kundenkonto abzurufen.
§ 8 Technische Kaufabwicklung im Shop
8.1 Checkout ausschließlich zur Durchführung des bereits geschlossenen Kaufvertrags
Der Checkout-Prozess im regulären Online-Shop dient ausschließlich der Durchführung des bereits mit Ablauf der Versteigerungszeit geschlossenen Kaufvertrags. Er stellt keinen neuen Vertragsschluss dar.
8.2 Kein neues Angebot oder neue Annahmeerklärung
Der Checkout stellt weder ein neues Angebot des Kunden noch eine neue Annahmeerklärung des Anbieters dar. Der Kaufvertrag ist bereits mit Ablauf der Versteigerungszeit zustande gekommen (siehe Ziffer 6.3).
8.3 Artikel und Zuschlagspreis sind fest vorgegeben
Im Checkout sind der Artikel und der Zuschlagspreis (Kaufpreis) fest vorgegeben. Der Kunde kann diese Angaben nicht ändern. Der Gesamtpreis setzt sich aus dem Kaufpreis und den Versandkosten zusammen.
8.4 Ergänzung von Abwicklungsangaben und Auswahl von Zahlungs- und Versandart
Der Kunde kann im Checkout lediglich erforderliche Abwicklungsangaben ergänzen (insbesondere die Lieferanschrift, soweit noch nicht vollständig hinterlegt) und eine verfügbare Zahlungsart sowie eine Versandart auswählen.
8.5 Pflicht zum Abschluss des Checkouts innerhalb von drei Werktagen
Der Kunde ist verpflichtet, den Checkout innerhalb von drei Werktagen nach Zugang der Zuschlags-E-Mail vollständig abzuschließen. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Zuschlags-E-Mail beim Kunden. Werktag sind Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz des Anbieters. Samstag und Sonntag sind keine Werktage.
8.6 Alternativer Zahlungs- oder Abwicklungsweg
Bei einer technischen Störung des Checkout-Links stellt der Anbieter dem Kunden einen alternativen Zahlungs- oder Abwicklungsweg zur Verfügung. Dies kann beispielsweise die Möglichkeit sein, die Zahlung per Überweisung zu leisten.
8.7 Erneutes Einstellen oder Verkauf an Dritte
Ein erneutes Einstellen des Artikels oder ein Verkauf an einen Dritten ist nach wirksamer Lösung vom Vertrag zulässig. Eine wirksame Lösung setzt bspw. voraus, dass der Kunde in Verzug ist und der Anbieter vom Vertrag zurückgetreten ist oder der Kunde wirksam widerrufen hat.
§ 9 Nichtabschluss des Checkouts und Nichtzahlung
9.1 Erinnerung und Zahlungsaufforderung
Wenn der Kunde den Checkout nicht innerhalb der Frist von drei Werktagen nach Zugang der Zuschlags-E-Mail abschließt oder nicht zahlt, wird der Anbieter den Kunden zunächst erinnern und zur Zahlung bzw. zum Abschluss des Checkouts auffordern.
9.2 Angemessene Nachfrist
Der Anbieter gewährt dem Kunden eine angemessene Nachfrist von höchstens 14 Tagen zur Erfüllung seiner Verpflichtungen. Die Nachfrist beginnt mit dem Zugang der Erinnerung.
9.3 Rücktritt vom Vertrag
Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Anbieter berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Rücktritt erfolgt durch schriftliche oder textförmliche Erklärung gegenüber dem Kunden.
9.4 Schadensersatz
Nach dem Rücktritt kann der Anbieter Schadensersatz verlangen. Der Schadensersatz umfasst insbesondere den Mindererlös bei einer erneuten Verwertung des Versteigerungsgegenstandes sowie die dem Anbieter entstandenen Kosten.
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die Anwendung zwingender Verbraucherschutzvorschriften des gewöhnlichen Aufenthaltsstaates des Verbrauchers bleibt unberührt (Art. 6 Abs. 2 Rom I-VO).
10.2 Gerichtsstand bei Unternehmern
Bei Verträgen mit Unternehmern ist der Gerichtsstand am Sitz des Anbieters (Mannheim). Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Unternehmer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
10.3 Informationen zur Verbraucherstreitbeilegung
Der Anbieter weist darauf hin, dass er zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet ist und hierzu auch nicht bereitsteht. Für die Durchführung von Online-Streitbeilegungsverfahren steht die EU-Plattform für Online-Streitbeilegung (OS) unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ zur Verfügung.
10.4 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
10.5 Schriftform und Textform
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Versteigerungsbedingungen bedürfen der Schriftform, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.
10.6 Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Im Übrigen geltend die Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Anbieters.